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    <title>Arbeitsagentur Jobbörse Informationen</title>
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    <description>Alles rund um die Arbeitsagentur Jobbörse. Finden Sie ihren Traumberuf online mit Hilfe der Jobbörse.</description>
    <language>de-de</language>
    <pubDate>Sat, 25 May 2013 10:26:58 -0500</pubDate>
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    <webMaster>info@arbeitsagenturjobboerse.com (Arbeitsagentur Jobbörse Informationen)</webMaster>
    <item>
    	<title>Zeitarbeit</title>
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	<description>&lt;p style=&quot;text-align: justify;&quot;&gt;&lt;strong&gt;Zeitarbeit&lt;/strong&gt; bedeutet, bei einem Unternehmen (der Zeitarbeitsfirma) angestellt zu sein und dann an verschiedene Firmen ausgeliehen zu werden. Früher hatte Zeitarbeit keinen sehr guten Ruf, das hat sich jedoch geändert - die Branche wächst und wird immer beliebter.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zeitarbeit hat für Arbeitnehmer einige Vorteile zu bieten. So lernt man verschiedene Tätigkeitsbereiche und Firmen kennen, gewinnt oft Einblicke in diverse Branchen, kann regional mobil sein und es kommt selten Langeweile auf. Berufserfahrung wird gewonnen, man trifft immer wieder auf neue Menschen und vor allem bekommt man bei &lt;em&gt;&lt;strong&gt;Zeitarbeitsfirmen&lt;/strong&gt;&lt;/em&gt; relativ schnell Arbeit. Nicht wenige Arbeitnehmer, denen die ständige Flexibilität gefällt, arbeiten auch dauerhaft bei einer Zeitarbeitsfirma. Andere lernen dabei vielleicht die Firma kennen, bei der sie dann eine neue Festanstellung beginnen.&lt;/p&gt;&lt;p style=&quot;text-align: justify;&quot;&gt;&lt;em&gt;Zeitarbeit&lt;/em&gt;, oder auch Arbeitnehmerüberlassung wie es offiziell heißt, bietet die gleichen Rechte und Pflichten, wie sie auch andere Arbeitnehmer haben. Der Lohn ist tariflich geregelt und liegt zumeist nicht unter der Bezahlung von festangestellten Mitarbeitern der Unternehmen, bei denen man eingesetzt wird. Ebenso gibt es natürlich Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaubsanspruch. Heutzutage findet sich Zeitarbeit in nahezu allen Branchen und für Arbeitnehmer unterschiedlichster Bildung und Qualifikationen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Für Arbeitslose ist Zeitarbeit auf jeden Fall eine gute Möglichkeit der Beschäftigungslosigkeit zu entkommen. Man sollte allerdings flexibel sein. Außerdem empfiehlt es sich die Angebote und Leistungen verschiedener Zeitarbeitsfirmen genau vor Vertragsabschluss zu vergleichen. Weitere Informationen zur &lt;em&gt;&lt;strong&gt;Zeitarbeit&lt;/strong&gt;&lt;/em&gt; bietet auch die &lt;strong&gt;&lt;a title=&quot;Arbeitsagentur Jobbörse&quot; href=&quot;http://www.arbeitsagenturjobboerse.com&quot;&gt;Agentur für Arbeit&lt;/a&gt;&lt;/strong&gt; an.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;/p&gt;</description>
	<pubDate>Sun, 30 Oct 2011 03:29:00 -0500</pubDate>
    </item>
    <item>
    	<title>Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit</title>
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	<description>&lt;p style=&quot;text-align: justify;&quot;&gt;Die Jobbörse der &lt;strong&gt;&lt;a title=&quot;Arbeitsagentur Jobbörse&quot; href=&quot;http://www.arbeitsagenturjobboerse.com&quot;&gt;Bundesagentur für Arbeit&lt;/a&gt;&lt;/strong&gt; bietet auf ihrer Internetseite verschiedene nützliche Serviceleistungen für &lt;strong&gt;Arbeit- und Ausbildungssuchende&lt;/strong&gt;, sowie auch für Arbeitgeber.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Über die Homepage der &lt;em&gt;Jobbörse&lt;/em&gt; können Arbeitsuchende ein Bewerberprofil veröffentlichen, sich arbeitsuchend melden, eine Bewerbungsmappe erstellen, sich Stellenangebote per E-Mail schicken lassen oder gezielt per Suchmaske in den Stellenangeboten stöbern. Ausbildungssuchende können entsprechend ein &lt;strong&gt;Ausbildungsplatzprofil&lt;/strong&gt; veröffentlichen, sich mögliche Stellenangebote per E-Mail zukommen lassen oder sich ebenfalls online auf die Suche nach einem Ausbildungsplatz machen. Arbeitgeber schließlich haben die Möglichkeit ihren Personalbedarf zu melden und über die &lt;span style=&quot;text-decoration: underline;&quot;&gt;&lt;em&gt;Jobbörse&lt;/em&gt;&lt;/span&gt; ideale Mitarbeiter für ihr Unternehmen zu finden.&lt;/p&gt;&lt;p style=&quot;text-align: justify;&quot;&gt;In der &lt;strong&gt;Jobbörse&lt;/strong&gt; befinden sich momentan (Stand Oktober 2011) &lt;em&gt;über 870000 Stellenangebote&lt;/em&gt; aus allen Branchen. Es gibt Angebote für Fach- und Führungskräfte, Hilfstätigkeiten, Minijobs, künstlerische Tätigkeiten, Praktiken und für Selbstständige. Zudem sind über 3 Millionen Bewerberprofile und ca. 190000 Ausbildungsstellen gelistet.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auf die Services der Jobbörse kann man nach einer einfachen, kostenlosen Registrierung zugreifen. Für ausländische Mitbürger lässt sich die Seite in sechs verschiedenen Sprachen anzeigen, u.a. in Türkisch und Englisch.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;/p&gt;</description>
	<pubDate>Mon, 03 Oct 2011 09:14:00 -0500</pubDate>
    </item>
    <item>
    	<title>Minijobs</title>
	<link>http://www.arbeitsagenturjobboerse.com/de/artikel/minijobs.html</link>
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	<description>&lt;p style=&quot;text-align: justify;&quot;&gt;&lt;strong&gt;Arbeitslose&lt;/strong&gt; haben durch sogenannte &lt;em&gt;&lt;strong&gt;Minijobs&lt;/strong&gt;&lt;/em&gt; die Möglichkeit sich etwas zu ihrem Arbeitslosengeld hinzu zu verdienen. Unter Minijobs versteht man geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse oder kurzfristige Beschäftigungen, bei denen der Verdienst nicht mehr als 400 Euro im Monat beträgt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Minijobs sind eine gute Möglichkeit sich als Arbeitsloser etwas dazu zu verdienen und dienen oft auch als Sprungbrett in eine Vollzeitbeschäftigung. Man hat die Möglichkeit einen Arbeitgeber von seinen Fähigkeiten zu überzeugen, sammelt für sich selber Erfahrungen und eventuell neue Qualifikationen, knüpft Kontakte und bleibt in der Arbeitswelt drinnen. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse sind für Arbeitnehmer steuer- und abgabenfrei. Es ist allerdings wichtig, diesen Nebenverdienst unverzüglich bei der &lt;strong&gt;&lt;a title=&quot;Arbeitsagentur Jobbörse&quot; href=&quot;http://www.arbeitsagenturjobboerse.com&quot;&gt;Arbeitsagentur&lt;/a&gt;&lt;/strong&gt; anzumelden und diese entscheidet dann, ob und inwieweit der Zuverdienst auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird. Bis zu einem Betrag von 165 Euro im Monat ist der Nebenverdienst in der Regel anrechnungsfrei.&lt;/p&gt;&lt;p style=&quot;text-align: justify;&quot;&gt;Der Arbeitgeber des Minijobs ist verpflichtet einen Pauschalbetrag für die Renten- und Krankenversicherung des Arbeitslosen zu bezahlen. Außerdem muss er den Arbeitnehmer bei der Minijob-Zentrale der Knappschaft Bahn See anmelden. Durch den gezahlten Pauschalbetrag des Arbeitgebers erhalten Minijobber gewisse geringe Rentenansprüche, die sie aber durch die Zahlung relativ geringer eigener Beiträge zu vollwertigen Ansprüchen aufstocken können.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Arbeitslose können sich bei ihrer &lt;em&gt;Agentur für Arbeit&lt;/em&gt; vor Ort nach &lt;strong&gt;Minijobs &lt;/strong&gt;erkundigen, die &lt;strong&gt;&lt;a title=&quot;Arbeitsagentur Jobbörse&quot; href=&quot;http://www.arbeitsagenturjobboerse.com&quot;&gt;Jobbörse der Arbeitsagentur&lt;/a&gt;&lt;/strong&gt; im Internet danach durchsuchen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;/p&gt;</description>
	<pubDate>Tue, 16 Aug 2011 06:08:00 -0500</pubDate>
    </item>
    <item>
    	<title>Arbeiten im Ausland</title>
	<link>http://www.arbeitsagenturjobboerse.com/de/artikel/arbeiten-im-ausland.html</link>
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	<description>&lt;p style=&quot;text-align: justify;&quot;&gt;Wer in Deutschland &lt;strong&gt;keine Arbeit&lt;/strong&gt; findet oder unzufrieden mit seiner momentanen Tätigkeit ist, und über die notwendige Flexibilität verfügt, für den ist die &lt;strong&gt;Arbeit im Ausland&lt;/strong&gt; vielleicht eine Alternative, zumal die Verdienstmöglichkeiten dort oft besser sind als hier.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Gerade Fachkräfte aus allen Branchen werden im Ausland immer wieder gesucht, so dass man dort unter Umständen die berufliche Zufriedenheit finden kann, die man in Deutschland bisher vergeblich gesucht hat. Bei vergleichbaren Jobs sind die Einkommen, die man anderen Ländern wie der Schweiz, Österreich oder in skandinavischen Ländern erzielen kann oft wesentlich höher, für viele ist das der größte Anreiz ins Ausland zu gehen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Allerdings sollte man sich nicht alleine aus finanziellen Gründen für die Arbeit im Ausland entscheiden. Es handelt sich immerhin um einen sehr großen Schritt im Leben, der wohlüberlegt sein will. Die Entscheidung ins Ausland zu gehen ist oft endgültig, vor allem dann wenn man beruflich dort Fuß fasst. Freunde und Angehörige bleiben zurück, man ist fremd in einer anderen Kultur und oft stellt sich nach kurzer Zeit Heimweh ein. Bevor man endgültig seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, sollte man also gut durchdenken, ob man fernab der Heimat wirklich glücklich werden kann. Daher ist es empfehlenwert erstmal in Form eines Praktikums oder einer zeitlich begrenzten Tätigkeit in die Auslandsarbeit hineinzuschnuppern. &lt;/p&gt;&lt;p style=&quot;text-align: justify;&quot;&gt;Wenn man gezielt nach einer Stelle im Ausland sucht, sollte man darauf achten die Landessprache zu beherrschen, oder zumindest über gute Englischkenntnisse zu verfügen, denn die Sprachbarriere kann sonst zu einem großen Problem beruflich und auch privat werden. Wer wirklich sehr weit weg und an exotischen Orten sein berufliches Glück finden will, sollte sich zudem umfassend über die landestypischen Begebenheiten und die Lebens- und Arbeitsbedingungen in diesem Land informieren. So sehen beispielsweise die Regelungen zur Kranken- oder Arbeitslosenversicherung in einigen Ländern ganz anders aus als in Deutschland. Auch das Leben an sich kann dort ganz anders sein. In den USA braucht man auch eine sogenannte &quot;Green Card&quot;, um dauerhaft dort zu leben und zu arbeiten, die nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt wird.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wer Arbeit im Ausland sucht, kann sich im Internet auf verschiedenen &lt;strong&gt;Jobbörsen&lt;/strong&gt; umschauen und Informationen über das jeweilige Land sammeln. Es empfiehlt sich auch die &lt;strong&gt;&lt;a title=&quot;Arbeitsagentur Jobbörse&quot; href=&quot;http://www.arbeitsagenturjobboerse.com&quot;&gt;Agentur für Arbeit&lt;/a&gt;&lt;/strong&gt; aufzusuchen, sie kann Stellenangebote aus dem Ausland vermitteln, Informationen geben und unter bestimmten Voraussetzungen auch Fördermittel für die Arbeit im Ausland genehmigen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;/p&gt;</description>
	<pubDate>Wed, 22 Jun 2011 04:12:00 -0500</pubDate>
    </item>
    <item>
    	<title>Arbeitslosengeld</title>
	<link>http://www.arbeitsagenturjobboerse.com/de/artikel/arbeitslosengeld.html</link>
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	<description>&lt;p style=&quot;text-align: justify;&quot;&gt;Wer arbeitslos ist und vorher in einem Beschäftigungsverhältnis stand, hat in der Regel Anspruch auf &lt;strong&gt;Arbeitslosengeld&lt;/strong&gt;. Arbeitslosengeld 1 ist im Gegensatz zu &lt;strong&gt;Arbeitslosengeld 2&lt;/strong&gt; (&lt;strong&gt;Hartz 4&lt;/strong&gt;) keine Sozialleistung, sondern ein sozialversicherungsrechtlicher Anspruch.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht unter drei Voraussetzungen: Man muss arbeitslos sein, die Anwartschaftszeit erfüllen und sich persönlich bei der&lt;strong&gt; &lt;a title=&quot;Arbeitsagentur Jobbörse&quot; href=&quot;http://www.arbeitsagenturjobboerse.com&quot;&gt;Arbeitsagentur&lt;/a&gt;&lt;/strong&gt; arbeitslos melden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Regelanwartschaftszeit hat man dann erfüllt, wenn man innerhalb der letzten 2 Jahre vor der Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stand. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es auch eine Regelung zur sogenannten &quot;&lt;em&gt;Kurzen Anwartschaftszeit&lt;/em&gt;&quot;, bei der man nur 6 Monate in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden haben muss, um Arbeitslosengeld beziehen zu könnnen.&lt;/p&gt;&lt;p style=&quot;text-align: justify;&quot;&gt;Um einen Antrag auf Arbeitslosengeld zu stellen muss man sich wie eingangs erwähnt persönlich bei der Agentur für Arbeit melden. Dies ist unverzichtbar und auch nur dort erhält man die entsprechenden Formulare für den Antrag. Bei der Antragsabgabe sollte man verschiedene Dokumente wie Personalausweis, Lohnsteuerkarte und die Arbeitsbescheinigung des letzten Arbeitgebers bereit halten. Gegebenenfalls auch das Kündigungsschreiben und eine Erklärung, wenn man von sich aus gekündigt hat.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Arbeitslosengeld wird für mindestens 6 Monate und in der Regel maximal 12 Monate bezahlt, bei älteren Arbeitslosen auch bis zu 24 Monate. Bei der Berechnung der Höhe der Leistung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, z.B. das letzte Einkommen, ob Kinder vorhanden sind und die Lohnsteuerklasse. Die Leistungshöhe beträgt in etwa 60% des früheren Nettoeinkommens, bei vorhandenen Kindern sind es 67%.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Während des Bezugs von Arbeitslosengeld muss man alles in seiner Macht stehende tun, um die beschäftigungslose Zeit zu beenden, bei der Agentur für Arbeit nach Aufforderung persönlich erscheinen und zur Teilnahme an berufsfördernden Maßnahmen bereit sein. Darüber hinaus sind der Arbeitsagentur alle Veränderungen, die für den Leistungsbezug von Bedeutung sein können, unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bemüht man sich nicht eigenständig um neue Arbeit, lehnt Vermittlungsvorschläge der Arbeitsagentur ab, oder hat zuvor ein Arbeitsverhältnis ohne triftigen Grund gekündigt, kann es zu Sperrzeiten kommen. In dieser Zeit wird dann kein Arbeitslosengeld ausgezahlt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;/p&gt;</description>
	<pubDate>Tue, 21 Jun 2011 04:51:00 -0500</pubDate>
    </item>
    <item>
    	<title>Arbeitslos und Nebenjob - geht das?</title>
	<link>http://www.arbeitsagenturjobboerse.com/de/artikel/arbeitslos-und-nebenjob-geht-das.html</link>
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	<description>&lt;p style=&quot;text-align: justify;&quot;&gt;Wenn man arbeitslos ist, zählt meist jeder Euro. Ein Nebenjob ist da gerne willkommen, um etwas mehr Geld im Portemonnaie zu haben. Aber &lt;strong&gt;Arbeitslosigkeit &lt;/strong&gt;und &lt;strong&gt;Nebenjob&lt;/strong&gt; - geht das?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Im Grunde genommen schon. Auch wenn Sie arbeitslos sind und von der &lt;strong&gt;&lt;a title=&quot;Arbeitsagentur Jobbörse&quot; href=&quot;http://www.arbeitsagenturjobboerse.com&quot;&gt;Agentur für Arbeit&lt;/a&gt;&lt;/strong&gt; Geldleistungen beziehen, dürfen Sie sich etwas dazuverdienen. Allerdings gelten gewisse Einschränkungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bei Beziehern von &lt;strong&gt;Arbeitslosengeld 1&lt;/strong&gt; gilt, dass der Nebenjob eine wöchentliche Arbeitszeit von 15 Stunden nicht überschreiten darf. &lt;em&gt;Wer mehr als 15 Stunden pro Woche arbeitet&lt;/em&gt;, gilt für gewöhnlich nicht mehr als Arbeitsloser und verliert seine Ansprüche auf das Arbeitslosengeld. Wenn Sie bis zu 15 Stunden pro Woche nebenher arbeiten, entscheidet die jeweilige Arbeitsagentur ob und inwieweit ihr Arbeitslosengeld wegen des &lt;strong&gt;Nebenjobs&lt;/strong&gt; gekürzt wird. Allerdings gibt es einen gewissen Freibetrag den Sie auf jeden Fall, ohne Kürzungen befürchten zu müssen, hinzuverdienen dürfen. Dieser liegt bei mindestens 165 EUR pro Monat.&lt;/p&gt;&lt;p style=&quot;text-align: justify;&quot;&gt;Anders sieht es bei Empfängern von &lt;strong&gt;Arbeitslosengeld 2 &lt;/strong&gt;(&lt;strong&gt;Hartz4&lt;/strong&gt;) aus. Auch diese dürfen einen Nebenjob ausüben, allerdings gilt hier nicht die Obergrenze von 15 Stunden pro Woche. Der zeitliche Umfang der Nebentätigkeit ist nicht von Belang für den Leistungsbezug. 100 EUR im Monat können anrechnungsfrei hinzuverdient werden, alles was darüber hinaus geht, wird zu 80 Prozent mit dem Arbeitslosengeld 2 verrechnet. 20 Prozent bleiben also noch zusätzlich zum Arbeitslosengeld 2 übrig. Es gibt einige Ausnahmen und Sonderregelungen, Ihr Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit kann Sie entsprechend umfassend darüber informieren.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich ein Nebenjob während der Arbeitslosigkeit lohnt, sofern man die eigentliche Suche nach einer Festanstellung dabei nicht vernachlässigt. Wer einen Nebenjob aufnimmt sollte diesen allerdings unbedingt vorher und unaufgefordert der &lt;strong&gt;Arbeitsagentur&lt;/strong&gt; melden, um keine Probleme wie Verwarn- oder Bußgelder durch ordnungswidriges Verhalten zu bekommen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;/p&gt;</description>
	<pubDate>Mon, 20 Jun 2011 01:53:00 -0500</pubDate>
    </item>
    <item>
    	<title>Kündigung - was nun?</title>
	<link>http://www.arbeitsagenturjobboerse.com/de/artikel/kuendigung-was-nun.html</link>
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	<description>&lt;p style=&quot;text-align: justify;&quot;&gt;Erhält man die &lt;strong&gt;Kündigung&lt;/strong&gt; ist man erstmal geschockt und wohlmöglich auch wütend und verzweifelt. Passieren kann das in der heutigen Zeit jedoch fast jedem, der sichere Arbeitsplatz bis ins Rentenalter ist eine Seltenheit geworden. Zunächst mal ist jetzt wichtig einen kühlen Kopf zu bewahren.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Lassen Sie sich keinesfalls in der ersten Wut zu Äußerungen hinreissen, dass Sie von sich aus kündigen oder unterschreiben Sie auch keinen Aufhebungsvertrag im Kündigungsgespräch. Stattdessen sollten Sie sich Bedenkzeit erbeten und die Kündigung, am besten mit Hilfe eines Experten, auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bezüglich der &lt;em&gt;&lt;strong&gt;Wirksamkeit einer Kündigung&lt;/strong&gt;&lt;/em&gt; gibt es einiges zu wissen. Zunächst mal muss sie Ihnen persönlich überreicht oder auf dem Postweg zugesandt werden, eine Kündigung per E-Mail oder am Telefon wäre unwirksam. Ihnen muss ein schriftliches Dokument vorliegen. Ist die im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten worden? Gibt es ausreichend gerechtfertigte Gründe für die Kündigung? Konkrete Gründe könnten z.B. permanente oder anhaltende Arbeitsunfähigkeit, Arbeitsverweigerung, Alkoholkonsum während der Arbeitszeit, ständige Unpünktlichkeit oder Verstöße gegen Wettbewerbsverbote etc. sein. Aber auch betriebliche Gründe wie Rationalisierungsmaßnahmen, können zum Wegfall des Arbeitsplatzes führen, sofern man Sie nicht anderweitig einsetzen kann. &lt;/p&gt;&lt;p style=&quot;text-align: justify;&quot;&gt;Wenn es in der Firma einen Betriebsrat gibt, muss dieser vor der &lt;strong&gt;Kündigung&lt;/strong&gt; angehört worden sein. &lt;em&gt;Liegt keine Stellungnahme des Betriebsrates vor&lt;/em&gt;, gilt die Kündigung als unwirksam. Ausserdem sind auch soziale Aspekte, wie Alter, Dauer der Betriebszugehörigkeit oder Unterhaltspflichten bei der Wahl der zu kündigenden Mitarbeiter relevant. Das heißt konkret, bei nahezu gleicher Qualifikation muss derjenige zuerst wieder gehen bei einer Kündigung, der zuletzt in den Betrieb gekommen ist.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Keine Kündigungsgründe dürfen z.B. das Geschlecht, die Rasse, das Alter für sich genommen, politisches Engagement oder gewerkschaftliche Betätigung sein.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Lassen Sie, wie gesagt, in jedem Falle die Rechtmäßigkeit der Kündigung von einem Experten prüfen. Der kann Ihnen auch sagen ob Sie möglicherweise Anspruch auf Abfindungszahlungen haben oder wie die steuerlichen Folgen aussehen. Ist die Kündigung rechtswirksam, sollten Sie keine Zeit verlieren und sich unverzüglich arbeitslos melden und &lt;strong&gt;Arbeitslosengeld&lt;/strong&gt; beantragen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Versuchen Sie dann die Kündigung auch als Chance zu sehen etwas Neues zu beginnen, z.B. als Sprungbrett in die Selbständigkeit oder als Zeit für eine berufliche Neuorientierung.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;/p&gt;</description>
	<pubDate>Mon, 20 Jun 2011 01:51:00 -0500</pubDate>
    </item>
    <item>
    	<title>Rente und Arbeitslosigkeit</title>
	<link>http://www.arbeitsagenturjobboerse.com/de/artikel/rente-und-arbeitslosigkeit.html</link>
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	<description>&lt;p style=&quot;text-align: justify;&quot;&gt;Eine Frage, die sich Arbeitslose immer wieder stellen ist natürlich, wie sich die beschäftigungslose Zeit auf die &lt;strong&gt;Rentenansprüche&lt;/strong&gt; auswirkt. Wissenswertes dazu finden Sie in diesem Artikel.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die &lt;strong&gt;&lt;a title=&quot;Arbeitsagentur Jobbörse&quot; href=&quot;http://www.arbeitsagenturjobboerse.com&quot;&gt;Agentur für Arbeit&lt;/a&gt;&lt;/strong&gt; entrichtet für Empfänger von &lt;strong&gt;Arbeitslosengeld 1&lt;/strong&gt; Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung, und zwar auf einer Basis von 80% des Bruttoeinkommens vor der Arbeitslosigkeit. Während der Zeit des Bezugs von &lt;em&gt;Arbeitslosengeld 1&lt;/em&gt; wird somit ein Fünftel weniger in die Rentenkassen bezahlt, als vorher als man gearbeitet hat. Ein Jahr der Beschäftigungslosigkeit bringt somit für einen zuvor durchschnittlichen Verdiener Renteneinbußen von ca. 6 EUR pro Monat.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Schlechter sieht es für Empfänger von &lt;strong&gt;Arbeitslosengeld 2&lt;/strong&gt; (&lt;strong&gt;&lt;em&gt;Hartz4&lt;/em&gt;&lt;/strong&gt;) aus. Seit Anfang 2011 gilt die Zeit des Hartz4-Bezugs nicht mehr als Pflichtversicherungszeit und die &lt;strong&gt;Agentur für Arbeit&lt;/strong&gt; führt seitdem keine Rentenbeiträge mehr für Empfänger von Arbeitslosengeld 2 ab. Vorher wurden noch geringe Pauschalbeiträge in die Rentenkassen eingezahlt.&lt;/p&gt;&lt;p style=&quot;text-align: justify;&quot;&gt;Ganz wertlos ist die Hartz4-Zeit dennoch nicht für die Rente, sie gilt als Anrechnungszeit. Wer zuvor z.B. schon einen Anspruch auf Erwerbsminderungs- Rente erworben hatte, verliert diesen während des Bezugs von Arbeitslosengeld 2 nicht. Ausserdem wird diese Zeit bei der &quot;Wartezeit&quot; von 35 Jahren angerechnet, nach der unter Umständen eine vorzeitige Altersrente ausgezahlt werden kann.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ähnlich sieht es bei Arbeitslosen ohne jeglichen Leistungsanspruch aus, z.B. Verheiratete die kein Recht auf Geldleistungen haben, weil der Partner genügend verdient. Auch hier zahlt die Agentur für Arbeit nichts in die Rentenkassen ein. Allerdings gilt die Zeit der Arbeitslosigkeit auch hier als Anrechnungszeit. Also kann sich die Arbeitslosenmeldung in diesem Fall auch als sinnvoll erweisen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auch für Arbeitslose ist eine &quot;Riester-Förderung&quot; zur privaten Altersvorsorge möglich. Bei Interesse sollte man sich eingehender darüber bei einem entsprechenden Anbieter informieren.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;/p&gt;</description>
	<pubDate>Mon, 20 Jun 2011 01:49:00 -0500</pubDate>
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