Minijobs

Minijobs
Arbeitslose haben durch sogenannte Minijobs die Möglichkeit sich etwas zu ihrem Arbeitslosengeld hinzu zu verdienen. Unter Minijobs versteht man geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse oder kurzfristige Beschäftigungen, bei denen der Verdienst nicht mehr als 400 Euro im Monat beträgt.
Minijobs sind eine gute Möglichkeit sich als Arbeitsloser etwas dazu zu verdienen und dienen oft auch als Sprungbrett in eine Vollzeitbeschäftigung. Man hat die Möglichkeit einen Arbeitgeber von seinen Fähigkeiten zu überzeugen, sammelt für sich selber Erfahrungen und eventuell neue Qualifikationen, knüpft Kontakte und bleibt in der Arbeitswelt drinnen. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse sind für Arbeitnehmer steuer- und abgabenfrei. Es ist allerdings wichtig, diesen Nebenverdienst unverzüglich bei der Arbeitsagentur anzumelden und diese entscheidet dann, ob und inwieweit der Zuverdienst auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird. Bis zu einem Betrag von 165 Euro im Monat ist der Nebenverdienst in der Regel anrechnungsfrei.
Der Arbeitgeber des Minijobs ist verpflichtet einen Pauschalbetrag für die Renten- und Krankenversicherung des Arbeitslosen zu bezahlen. Außerdem muss er den Arbeitnehmer bei der Minijob-Zentrale der Knappschaft Bahn See anmelden. Durch den gezahlten Pauschalbetrag des Arbeitgebers erhalten Minijobber gewisse geringe Rentenansprüche, die sie aber durch die Zahlung relativ geringer eigener Beiträge zu vollwertigen Ansprüchen aufstocken können.
Arbeitslose können sich bei ihrer Agentur für Arbeit vor Ort nach Minijobs erkundigen, die Jobbörse der Arbeitsagentur im Internet danach durchsuchen.








